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Versicherungsfall Sofa oder Couch:
Wann zahlt welche Versicherung für welchen Schaden?

von Michael Salewski

Wissensfrage:
Was ist überhaupt ein Schaden?

Juristisch und wirtschaftlich ist ein Schaden ein materieller oder immaterieller Nachteil, eine Einbuße, eine Wertminderung oder ein Verlust an einem Gut, der/die durch ein Ereignis oder einem Umstand eintritt.

Die Wörter Schädigung und Beschädigung unterscheiden sich dabei nicht, ein Teil- und ein Totalschaden schon und die Unterscheidung zwischen einem mittelbaren und einen unmittelbaren Schaden ebenfalls.

In der Theorie hilft es Ihnen zu wissen, ob es sich um einen eingetretenen Schaden oder einen Folgeschaden handelt – in der Praxis sind Sie genauso ratlos wie vorher!

Photo by Christian Bowen on Unsplash

Schadensfall Sofa = Versicherungsfall?

Für Sie interessant wird es, wenn es um die Schadensregulierung und Schadensersatz geht. Doch statt nun langweilige Gesetze und langatmige Versicherungsklauseln herunterzuleiern, erklären wir Ihnen kurz und knapp und anhand von Beispielen, wann welche Versicherung zahlt. Oder wann sie keine Chance auf eine Schadensregulierung durch eine Versicherung haben.

Versicherungsfall Sofa:
Die Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Schäden auf, die von Dritten verursacht werden. Das heißt, wenn Ihre Kinder bei Ihnen zu Hause ein farbenfrohes Getränk über das helle Sofa kippen, können Sie Ihre Haftpflichtversicherung nicht anrufen. Anders sieht es aus, wenn Ihrer Freundin ein Rotweinglas unabsichtlich aus der Hand gleitet und auf Ihrer Couch landet. Oder der Kumpel Ihres Mann mit Zigarrenglut ein Brandloch auf Ihrer Wohnlandschaft hinterlässt. Und auch, wenn Gästen Ihres Cafés oder Hotels, Kunden Ihrer Praxis oder Angestellten Ihres Büros ein Malheur passiert, sind diese meist versichert oder Ihre Versicherung sichert diese ebenfalls ab.

Oder der Hund Ihrer Nachbarin ist zu Besuch und pinkelt aufs Sofa – das kann nicht nur sehr schlimm riechen, sondern auch Flecken hinterlassen – in dem Fall können Sie die Haftpflichtversicherung der Nachbarin kontaktieren. Kleintiere, die Dritten gehören, zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen, Katze oder Vogel, sind in der Versicherung eingeschlossen und im Schadensfall abgesichert, mit Ausnahme von Hunden: Richtet Ihr Hund bei anderen etwas an, ist Ihre Haftpflichtversicherung nicht zuständig, Sie tragen die Kosten für den Schaden oder haben längst eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Schadensfall anzusprechen ist.

Ganz wichtig ist natürlich, dass die Verursacherin oder der Verursacher des Schadensfalls über eine gültige (private) Haftpflichtversicherung verfügt, denn diese ist nicht, wie zum Beispiel eine Autohaftpflichtversicherung, vorgeschrieben.

Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall – zusammengefasst:

  • Der Schaden wurde von Dritten verursacht, die oder der nicht zur Familie gehört.
  • Der Schaden ist durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn entstanden und war keine Absicht.
  • Eine private Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein.
  • Schäden, die durch Haustieren von anderen verursacht wurden, übernimmt die Versicherung nur, wenn es sich um Kleintiere handelt.
  • Hunde gelten nicht als Kleintiere und benötigen eine eigene private Haftpflichtversicherung.
  • Schäden innerhalb des Hauses oder der Wohnung können in seltenen Fällen auch durch eine Hausratversicherung abgedeckt sein.

Wann die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Sofa NICHT zahlt

Natürlich oder leider gibt es außer einem Hund weitere Ausnahmen, die verhindern, dass einen Haftpflichtversicherung für Schäden oder Beschädigungen am Sofa aufkommen kann. Kinder sind so ein Sonderfall – und hier variieren die Bedingungen von Versicherung zu Versicherung: Es gibt Versicherungen, bei denen Kinder nicht automatisch mitversichert sind und die für Familien mit Kinder extra eine Familienhaftpflichtversicherung anbieten. Manche Versicherungsunternehmen haben Altersgrenzen, bis zu denen Kinder mitversichert sind oder ab denen Kinder nicht mitversichert sind. Zum Beispiel kann es durchaus sein, dass eine Versicherung Kinder unter 7 Jahren aus der Haftpflicht ausschließt, da diese vor dem Gesetz als deliktunfähig gelten. Eine Ausnahme besteht, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt oder verletzt haben und genau dann ein Schaden entsteht – im dem Fall kommt die Haftpflichtversicherung meist doch für den Schaden auf, auch wenn der Versicherungsfall ein Sofa ist, dass Ihr Kind mit Farben verziert hat.

Eine weitere Ausnahme sind sogenannte Gefälligkeitsschäden. Ein Beispiel dafür tritt auf, wenn jemand aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis Ihre Pflanzen gießt, während Sie im Urlaub sind. Entsteht dabei ein Schadensfall, wenn zum Beispiel Ihr Sofa durchnässt oder Ihr Holzboden beschädigt wird, handelt es sich dabei um einen Gefälligkeitsschaden, für den die Versicherung üblicherweise nicht aufkommt. Das gilt übrigens auch, wenn Sie jemandem bei ihrem oder seinem Umzug helfen und Sie bleiben beim Tragen des nagelneuen Sofas irgendwo hängen und der Sofabezug hat nun einen Riss oder einen Flecken, vielleicht einen Fußabdruck, der deutlich sichtbar ist. Auch dabei handelt es sich um einen Gefälligkeitsanspruch.

Neuwert, Zeitwert & Wiederbeschaffungs­wert – wie viel Geld gibt es im Schadens­fall?

Die meisten Sofas sind nicht günstig in der Anschaffung, eine Couch kann, je nach Hersteller, Designer und Bezug, ziemlich teuer sein. Darum ist die Frage nach dem Schadensersatz mehr als verständlich.

Die Antwort?

Es kommt darauf an! Nämlich auf die Art der Versicherung: Es gibt Versicherungen, die den Neupreis des Sofas bezahlen, und andere, die den Zeitwert des Sofas zahlen, und wiederum andere, die den Wiederbeschaffungswert bezahlen.

 

Photo by jason-briscoe on Unsplash

Der Zeitwert bemisst sich am Alter Ihres Sofas zum Zeitpunkt des Schadensfalls: Wenn Ihr Sofa schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, sinkt der Wert und damit auch die Summe, die Sie von der Versicherung erhalten. Unter Neuwert versteht sich der Betrag, der notwendig ist, um den Gegenstand durch einen gleichwertigen zu ersetzen, während es sich bei dem Wiederbeschaffungswert um eine Summe handelt, die den Gegenstand zur Zeit der Beschädigung ersetzt. Dieser kann höher oder geringer als der ursprüngliche Wert sein; zum Beispiel, wenn Ihr Sofa ein antikes Stück ist, das im Laufe der Jahre oder Jahrzehnte an Wert gewonnen hat und dementsprechend zum jetzigen Zeitpunkt teurer wäre als zum Zeitpunkt der Anschaffung.

Ganz wichtig ist oftmals ein Rechnungsbeleg oder eine Quittung, die den ursprünglichen Preis des Polstermöbels und das Kaufdatum belegt. Grundsätzlich ist es immer erfolgsversprechend, wenn Sie einen Kaufbeleg vorweisen können. Aber die genauen Vereinbarungen entnehmen Sie besser Ihrer Versicherungspolice!

Versicherungsfall Sofa – der Ablauf: Was Sie tun sollten!

Vielleicht wissen Sie nicht, was Sie unternehmen sollten, falls ein Schadensfall bei Ihnen eintritt oder Ihnen passiert, darum hier unsere kompakte Hilfe:

  • Machen Sie unbedingt Fotos! Sie sollten den Schadensfall so schnell wie möglich mit aussagekräftigen Fotos dokumentieren, am besten sofort!
  • Die Verursacherin bzw. der Verursacher sollte so schnell wie möglich ihre bzw. seine Haftpflichtversicherung kontaktieren und den Schaden melden. Dies geht meist online, telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Versicherungsunternehmens oder beim Ansprechpartner der Versicherung.
  • Je nach Art und Ausmaß des Schadens schaut sich ein/e Gutachter/in den Schaden (vor Ort) an, um den Wert und den Schadensersatz besser einschätzen zu können, und einen Kostenvoranschlag zu beauftragen.
  • Sollte der Schaden mit einer professionellen Polsterreinigung zu beheben sein, ist es durchaus möglich, dass die Versicherung die Entfernung von Schmutz und/oder Geruch sofort bewilligt. Diese Bewilligung erhalten Sie schriftlich, können daraufhin eine Polsterreinigung beauftragen und die Versicherung übernimmt die Kosten.

Im Schadensfall Ihre seriöse & professionelle Polsterreinigung –
wir helfen Ihnen!

Wir haben Erfahrung mit Versicherungsfällen und Versicherungen, die im Schadensfall unsere Leistungen übernehmen. Das trifft auf Formulare und ordnungsgemäße Rechnungen von und für Versicherungen zu und ebenfalls auf eine Vorab-Beratung über den Erfolg einer professionellen Polsterreinigung. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Verschmutzungen und Gerüche von uns entfernt werden können – oder nicht!

Gerade bei empfindlichen Materialien, z. B. Seide, Damast, Wolle etc., muss mit Bedacht und Knowhow vorgegangen werden, damit keine Folgeschäden auftreten. Als seriöses Unternehmen verfügen wir über die entsprechende Erfahrung und das Wissen, um in Privathaushalten und im Geschäftsbereich tätig zu werden – und das gilt für jedes Sofa, jede Couch, jeden Stuhl und jeden Sessel – eben alles, was über ein Polster verfügt! Wir bringen dazu alles mit, was wir für Ihren Schadensfall Sofa brauchen: Reinigungsmittel, Geräte, Abdeckmaterial – und das alles bequem bei Ihnen vor Ort!

Ein Hinweis: Natürlich ist der Inhalts dieses Artikel nichts rechtsgültig und Ansprüche auf rechtliche Gültigkeit und Haftung müssen wir auch ausschließen. Wir sprechen lediglich aus Erfahrung. Um genaue und konkrete Fragen und Möglichkeiten zu klären, kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung oder einen Juristen bzw. eine Juristin, der/die für das Thema zuständig ist.

Haben Sie einen Versicherungsfall Sofa oder zahlt eine Versicherung für den Schaden an Ihrer Couch? Bei Flecken, Verschmutzungen und Gerüchen sind wir Ihr Ansprechpartner, der Ihnen zur Seite steht! Wir beraten Sie – und entfernen Schmutz und Geruch von Ihrem Sofa und allen anderen Polstermöbeln. Wir kommen zu Ihnen nach Frankfurt am Main, Heidelberg, Koblenz, Darmstadt, Mainz und in alle Dörfer und Städte im Bereich Rhein-Main und Rhein-Neckar. Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

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